AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ‒ Digi Medien Handels GmbH
Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Miet-, Service- und Wartungsverträge sowie 
Leasings und Kaufobjekte welches mit einer Wartungs bzw. Servicevertrag vereinbart /geschlossen 
wurde zwischen der Digi Medien Handels GmbH und gewerblichen sowie Private Kunden.
Vertragsgegenstand 
Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Mietvertrag beschriebenen Geräte, Zubehör und Technische 
Büroeinrichtungen. Verbrauchsmaterialien sind nur enthalten, wenn vereinbart. 
Der Umfang der EDV-Anlage(n) wird durch eine vom Auftragnehmer vor Vertragsabschluss 
durchzuführende Bestandsaufnahme festgestellt. Das Verzeichnis der Hardware- und 
Softwaresysteme die im Vertrag auf der 1.Seite stehen ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und 
wird damit Vertragsgegenstand. 
Nicht im Verzeichnis der Hardware- und Softwaresysteme aufgeführte Gegenstände, insbesondere 
Hard- oder Software, werden erst nach Überprüfung und Genehmigung durch den Auftragnehmer 
Bestandteil des Wartungsvertrages. Nach Genehmigung sind sie in das Verzeichnis der Hardware- 
und Softwaresysteme unter Angabe des Aufnahmedatums aufzuführen. 
Umfang der Wartung 
Gegenstand der Wartung ist die Instandhaltung und die Instandsetzung der vertragsgegenständlichen 
EDV-Anlage(n) (Software, Hardware), soweit dieses technisch möglich ist und entsprechende 
Ersatzteile auf dem Markt zu den üblichen Preisen und Konditionen angeboten werden oder der 
Auftraggeber diese dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Die zur Instandsetzung notwendige 
Hard- und Software ist für den Auftraggeber kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag kann erstellt 
werden. 
a) Hardware-Wartung
Betreuung und Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und der sicheren Arbeitsfähigkeit des 
Vertragsgegenstandes: 
Überprüfung der wesentlichen Funktionen der Anlage, sowie von Verschleißteilen, das Reinigen, 
Ölen und Fetten, das Justieren von Geräteteilen und den Austausch von defekten oder nicht mehr 
funktionsfähigen Teilen, gemäß gesonderter Vergütung, sowie das Einhalten der vom 
Auftragnehmer empfohlenen lnspektionsintervalle, 
Einweisung der Mitarbeiter des Auftraggebers----
Äußere und innere Reinigung einmal pro Quartal,
Vier Inspektionen im Kalenderjahr, wenn nichts anderes vereinbart wird.
b) Software-Wartung
Betreuung und Erhaltung der Funktionstüchtigkeit des Vertragsgegenstandes sofern es
Vertraglich Vereinbart.
Überprüfung der wesentlichen Funktionen der Software, sowie die Funktonalität mit
anderen Softwareprodukten und regelmäßige Softwareupdates
Einweisung der Mitarbeiter auf die generelle Funktionalität der Software,
• Kontrolle und Entfernung von Viren, Trojanern und ähnlichen sicherheitsgefährdenden
Programmen, wenn der Auftraggeber dem
Auftragnehmer die passende Software zur Verfügung stellt.
• 4 Inspektionen mit Leistungs- und Sicherheitscheck im Kalenderjahr, wenn nichts anderes
vereinbart wird. Dieses Können remote oder vor Ort Durchgeführt werden.
c) Betreuung der Mitarbeiter----
im Umgang mit der EDV
Umgang mit dem System
Hilfestellung mittels Remotezugriff durch protokollierte Fernwartung
Einrichtung mitarbeiterspezifischer Softwarebestandteile (z.B. Nass,Server,Mail, Browser etc.).
d) Servicezeiten
Der Auftragnehmer führt seine vertraglichen Leistungen an Werktagen Mo.-Fr. zwischen 08:30 - 16:30 Uhr aus. Wartungsarbeiten außerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgen nur, wenn
dieses gesondert zuvor schriftlich von beiden Seiten vereinbart wird. An den Wochenenden oder
Über diesen zeiten hinaus, werden separat in Rechnung gestellt.
e) Die Wartungsleistung umfasst nicht:
Schäden, die an den vertragsgegenständlichen Anlagen durch vorsätzliche und/ oder mutwillige 
Zerstörung durch den Auftraggeber und/oder seine Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, 
Erfüllungsgehilfen oder durch sonstige Dritte oder durch höhere Gewalt herbeigeführt worden sind 
Herstellung der Betriebsbereitschaft auf Grund von Standortwechseln oder dadurch 
notwendig gewordenen Umstellungen, die Beseitigung von Schäden, die gemäß der AVB
Schwachstrom der Schwachstromversicherung unterliegen. 
Wartungsarbeiten sind spätestens am nächsten Werktag nach Zugang einer schriftlichen oder 
telefonischen Störungsmeldung des Auftraggebers durchzuführen. Die Störungsmeldung muss eine 
detaillierte Beschreibung des Fehlers oder der Fehler und seiner/ ihrer Auswirkungen enthalten. 
Soweit möglich, sollte die Störungsmeldung auch Hinweise auf beobachtete Fehlermeldungen 
beinhalten. Meldung per Telefon: (0) 203/7090 190  oder E-Mail: info@digi-medien-handels.de 
in dringenden Fällen Herr A.Stein mobile unter 01737907070
Lieferung und Installation 
Die Lieferung erfolgt nach Absprache. Der Mieter bestätigt die betriebsbereite Übergabe. 
Nutzungspflichten 
Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemäßen Nutzung. Unbefugte Eingriffe oder Manipulationen 
sind verboten. 
Service & Remote-Support 
Der Vermieter darf Fernzugriff durchführen und technische Daten zur Fehlerdiagnose verarbeiten. 
Reparaturen & Ersatzgeräte 
Störungen sind unverzüglich zu melden. Reparaturen erfolgen innerhalb angemessener Fristen. 
Ersatzgeräte 
werden gestellt, sofern vereinbart. 
Pflichten des Auftraggebers 
• Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer ungehinderten Zutritt zu den Geräten, 
Anlagen und Softwareprodukten.
• Ferner hat er sämtliche für die Wartung erforderlichen Informationen und Dokumente
zu beschaffen und dem Auftragnehmer für die Dauer der Wartungs- und
Reparaturarbeiten zu überlassen.
• Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von Umbauten oder 
Veränderungen an der vertragsgegenständlichen EDV-Anlage oder neuer Softwareinstallationen, 
die nicht durch den Auftragnehmer oder durch einen von ihm beauftragten Partner veranlasst 
oder durchgeführt worden sind, in Kenntnis zu setzen.
• Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Echtheit und Registrierung der installierten Produkte 
(z.B. Betriebssystem, Hardware, Software). Die Firma Digi Medien Handels GmbH übernimmt 
keine Haftung beim Einsatz von nicht lizenzierter Software oder bei exzessiver Lizenznutzung. 
Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Verlust oder Diebstahl.
• Empfangsbevollmächtigte sind alle Mitarbeiter des Auftraggebers für vertrauliche Dokumente 
und Datenträger sofern er nicht gesondert Vertraglich eine Person benennt.
Haftung des Vermieters 
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter 
Eigenschaften. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige 
Folgeschäden. 
1. Für den Fall, dass der Auftragnehmer eine Haftung nicht ausschließen kann, ist die
Haftungssumme auf die Höhe von 50.000 Euro (Fünfzig Tausend Euro) für Personen/Sachschäden 
und 100.000 Euro (einhunderttausend Euro) für Vermögensschäden beschränkt. Der 
Auftragnehmer legt hierzu seine Haftpflichtversicherung bei Bedarf in Kopie vor. 
2. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten
erforderlich ist.
3. Im Falle höherer Gewalt oder Wasser u. Brandschäden erlischt jede Verpflichtung des
Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der 
übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine 
gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie 
möglich entspricht. 
Vertragslaufzeit & Kündigung 
Der Vertrag wird auf mindestens 24 Monate geschlossen, wenn nichts anderes Vertraglich Vereinbart.