AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ‒ Digi Medien Handels
GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Miet-,
Service- und Wartungsverträge sowie
Leasings und Kaufobjekte welches mit einer Wartungs bzw.
Servicevertrag vereinbart /geschlossen
wurde zwischen der Digi Medien Handels GmbH und gewerblichen
sowie Private Kunden.
Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Mietvertrag
beschriebenen Geräte, Zubehör und Technische
Büroeinrichtungen. Verbrauchsmaterialien sind nur enthalten,
wenn vereinbart.
Der Umfang der EDV-Anlage(n) wird durch eine vom Auftragnehmer
vor Vertragsabschluss
durchzuführende Bestandsaufnahme festgestellt. Das Verzeichnis
der Hardware- und
Softwaresysteme die im Vertrag auf der 1.Seite stehen ist von
beiden Parteien zu unterzeichnen und
wird damit Vertragsgegenstand.
Nicht im Verzeichnis der Hardware- und Softwaresysteme
aufgeführte Gegenstände, insbesondere
Hard- oder Software, werden erst nach Überprüfung und
Genehmigung durch den Auftragnehmer
Bestandteil des Wartungsvertrages. Nach Genehmigung sind sie in
das Verzeichnis der Hardware-
und Softwaresysteme unter Angabe des Aufnahmedatums
aufzuführen.
Umfang der Wartung
Gegenstand der Wartung ist die Instandhaltung und die
Instandsetzung der vertragsgegenständlichen
EDV-Anlage(n) (Software, Hardware), soweit dieses technisch
möglich ist und entsprechende
Ersatzteile auf dem Markt zu den üblichen Preisen und
Konditionen angeboten werden oder der
Auftraggeber diese dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Die
zur Instandsetzung notwendige
Hard- und Software ist für den Auftraggeber kostenpflichtig.
Ein Kostenvoranschlag kann erstellt
werden.
a) Hardware-Wartung
Betreuung und Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und der
sicheren Arbeitsfähigkeit des
Vertragsgegenstandes:
Überprüfung der wesentlichen Funktionen der Anlage, sowie von
Verschleißteilen, das Reinigen,
Ölen und Fetten, das Justieren von Geräteteilen und den
Austausch von defekten oder nicht mehr
funktionsfähigen Teilen, gemäß gesonderter Vergütung, sowie das
Einhalten der vom
Auftragnehmer empfohlenen lnspektionsintervalle,
Einweisung der Mitarbeiter des Auftraggebers----
Äußere und innere Reinigung einmal pro Quartal,
Vier Inspektionen im Kalenderjahr, wenn nichts anderes
vereinbart wird.
b) Software-Wartung
Betreuung und Erhaltung der Funktionstüchtigkeit des
Vertragsgegenstandes sofern es
Vertraglich Vereinbart.
Überprüfung der wesentlichen Funktionen der Software, sowie die
Funktonalität mit
anderen Softwareprodukten und regelmäßige Softwareupdates
Einweisung der Mitarbeiter auf die generelle Funktionalität der
Software,
• Kontrolle und Entfernung von Viren, Trojanern und ähnlichen
sicherheitsgefährdenden
Programmen, wenn der Auftraggeber dem
Auftragnehmer die passende Software zur Verfügung stellt.
• 4 Inspektionen mit Leistungs- und Sicherheitscheck im
Kalenderjahr, wenn nichts anderes
vereinbart wird. Dieses Können remote oder vor Ort Durchgeführt
werden.
c) Betreuung der Mitarbeiter----
im Umgang mit der EDV
Umgang mit dem System
Hilfestellung mittels Remotezugriff durch protokollierte
Fernwartung
Einrichtung mitarbeiterspezifischer Softwarebestandteile (z.B.
Nass,Server,Mail, Browser etc.).
d) Servicezeiten
Der Auftragnehmer führt seine vertraglichen Leistungen an
Werktagen Mo.-Fr. zwischen 08:30 - 16:30 Uhr aus.
Wartungsarbeiten außerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgen
nur, wenn
dieses gesondert zuvor schriftlich von beiden Seiten vereinbart
wird. An den Wochenenden oder
Über diesen zeiten hinaus, werden separat in Rechnung
gestellt.
e) Die Wartungsleistung umfasst nicht:
Schäden, die an den vertragsgegenständlichen Anlagen durch
vorsätzliche und/ oder mutwillige
Zerstörung durch den Auftraggeber und/oder seine Mitarbeiter,
gesetzliche Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder durch sonstige Dritte oder durch höhere
Gewalt herbeigeführt worden sind
Herstellung der Betriebsbereitschaft auf Grund von
Standortwechseln oder dadurch
notwendig gewordenen Umstellungen, die Beseitigung von Schäden,
die gemäß der AVB
Schwachstrom der Schwachstromversicherung
unterliegen.
Wartungsarbeiten sind spätestens am nächsten Werktag nach
Zugang einer schriftlichen oder
telefonischen Störungsmeldung des Auftraggebers durchzuführen.
Die Störungsmeldung muss eine
detaillierte Beschreibung des Fehlers oder der Fehler und
seiner/ ihrer Auswirkungen enthalten.
Soweit möglich, sollte die Störungsmeldung auch Hinweise auf
beobachtete Fehlermeldungen
beinhalten. Meldung per Telefon: (0) 203/7090 190 oder
E-Mail: info@digi-medien-handels.de
in dringenden Fällen Herr A.Stein mobile unter
01737907070
Lieferung und Installation
Die Lieferung erfolgt nach Absprache. Der Mieter bestätigt die
betriebsbereite Übergabe.
Nutzungspflichten
Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemäßen Nutzung. Unbefugte
Eingriffe oder Manipulationen
sind verboten.
Service & Remote-Support
Der Vermieter darf Fernzugriff durchführen und technische Daten
zur Fehlerdiagnose verarbeiten.
Reparaturen & Ersatzgeräte
Störungen sind unverzüglich zu melden. Reparaturen erfolgen
innerhalb angemessener Fristen.
Ersatzgeräte
werden gestellt, sofern vereinbart.
Pflichten des Auftraggebers
• Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer ungehinderten
Zutritt zu den Geräten,
Anlagen und Softwareprodukten.
• Ferner hat er sämtliche für die Wartung erforderlichen
Informationen und Dokumente
zu beschaffen und dem Auftragnehmer für die Dauer der Wartungs-
und
Reparaturarbeiten zu überlassen.
• Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich
schriftlich von Umbauten oder
Veränderungen an der vertragsgegenständlichen EDV-Anlage oder
neuer Softwareinstallationen,
die nicht durch den Auftragnehmer oder durch einen von ihm
beauftragten Partner veranlasst
oder durchgeführt worden sind, in Kenntnis zu setzen.
• Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Echtheit und
Registrierung der installierten Produkte
(z.B. Betriebssystem, Hardware, Software). Die Firma Digi
Medien Handels GmbH übernimmt
keine Haftung beim Einsatz von nicht lizenzierter Software oder
bei exzessiver Lizenznutzung.
Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung,
Verlust oder Diebstahl.
• Empfangsbevollmächtigte sind alle Mitarbeiter des
Auftraggebers für vertrauliche Dokumente
und Datenträger sofern er nicht gesondert Vertraglich eine
Person benennt.
Haftung des Vermieters
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
für das Vorliegen zugesicherter
Eigenschaften. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Dies
gilt auch für Datenverluste und sonstige
Folgeschäden.
1. Für den Fall, dass der Auftragnehmer eine Haftung nicht
ausschließen kann, ist die
Haftungssumme auf die Höhe von 50.000 Euro (Fünfzig Tausend
Euro) für Personen/Sachschäden
und 100.000 Euro (einhunderttausend Euro) für Vermögensschäden
beschränkt. Der
Auftragnehmer legt hierzu seine Haftpflichtversicherung bei
Bedarf in Kopie vor.
2. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für den
Aufwand, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die
Wiederherstellung der Daten
erforderlich ist.
3. Im Falle höherer Gewalt oder Wasser u. Brandschäden erlischt
jede Verpflichtung des
Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages
berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle
einer unwirksamen Bestimmung eine
gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen so weit wie
möglich entspricht.
Vertragslaufzeit & Kündigung
Der Vertrag wird auf mindestens 24 Monate geschlossen, wenn
nichts anderes Vertraglich Vereinbart.